Die Kernzeitbetreuung des Miki-Fördervereins

 

                                                  Impressionen aus der Kernzeitbetreuung:

Merkblatt zur Kernzeitbetreuung

Mit der Kernzeitbetreuung „Morgen“ ist die Betreuung von Schülern vor und nach dem Schulunterricht (07.00 Uhr bis 08.30 Uhr und 12.15 Uhr bis 13.00 Uhr) gemeint. Die Öffnungszeiten werden jedes Jahr neu festgelegt und an den Stundenplan angepasst. Für die Zeit zwischen den angebotenen Zeiträumen wird die Schule die entsprechende Betreuung sicherstellen.
Mit der Kernzeitbetreuung „Nachmittag“ ist die Betreuung von 14.00 Uhr bis 16.30 Uhr gemeint.

Innerhalb der Betreuung werden den Kindern spielerische und freizeitbezogene Aktivitäten angeboten, die ihren Bedürfnissen entsprechen.
Es besteht die Möglichkeit, die Hausaufgaben in der Hausaufgabenbetreuung zu erledigen (siehe Merkblatt zur Hausaufgabenbetreuung). Bitte auf der Anmeldung ankreuzen.

  1. Es ist möglich, dass die Kinder die Gruppe während der gesamten Woche morgens von Montag bis Freitag bzw. nachmittags von Montag bis Donnerstag besuchen oder aber regelmäßig an bestimmten Tagen der Woche. Dies schlägt sich entsprechend in den Gebühren nieder.
  2. An- und Abmeldungen erfolgen schriftlich über die Kernzeitbetreuung. Für Abmeldungen ist eine Frist von 4 Wochen zum Monatsende einzuhalten. 
  3. Die Kinder sollen die Betreuungsgruppe im eigenen Interesse und im Interesse der Gruppe regelmäßig besuchen. Fehlt ein Kind, ist die Betreuungskraft unverzüglich zu benachrichtigen. 
  4. Im  Falle einer Erkrankung, insbesondere bei Erbrechen, Durchfall, Fieber, Halsschmerzen, Husten, Augenkatarrh und Hautausschlägen, dürfen die Kinder die Gruppe nicht besuchen. Erkrankt ein Kind während des Aufenthaltes, sollte es baldmöglichst abgeholt werden.
  5. Voraussetzung für eine familienergänzende und unterstützende Betreuung ist, eine vertrauensvolle und  partnerschaftliche Zusammenarbeit der Eltern mit dem Betreuungspersonal. Elterngespräche festigen diese Zusammenarbeit und schaffen eine Vertrauensbasis.
  6. Die Aufsichtspflicht der Betreuungskraft beginnt mit Übernahme der Kinder in der Einrichtung und endet mit dem Verlassen derselben. Längstens gilt sie für die Öffnungszeit der Gruppe. Auch bei gemeinsamen Veranstaltungen (Feste, Ausflüge) innerhalb des Ortes sind die Betreuungskräfte aufsichtspflichtig.
  7. Die Betreuerinnen sind schriftlich darüber zu informieren, ob das Kind alleine nach Hause gehen darf oder abgeholt wird. Soll ein Kind von anderen als den Erziehungsberechtigten abgeholt werden, ist die Betreuerin hiervon zu verständigen. Siehe Anmeldung.
  8. Jeder Wohnungswechsel eines Kindes ist mitzuteilen.
  9. Während der Schulzeit besteht für die Kernzeitbetreuung ein gesetzlicher Unfallversicherungsschutz. Dieser deckt im Allgemeinen nur Unfallschäden auf dem normalen Schulweg ab sowie die reguläre Betreuungszeit in der Kernzeitgruppe. Daneben gibt es viele Bereiche, in denen kein gesetzlicher Unfallversicherungsschutz besteht. (Beispiel: private Einkäufe auf dem Schulweg, persönlich bedingte Umwege, private Aktivitäten bei Ausflügen, usw.).

    Daher muss eine Zusatzversicherung abgeschlossen werden.
    Sofern Sie bereits für den regulären Schulunterricht eine solche Zusatzversicherung abgeschlossen haben, ist dies im Bezug auf die Kernzeitbetreuung kein zweites Mal nötig.

  10. Der Förderverein GS-Mittelstadt haftet nicht für Verlust, Beschädigung oder Verwechslung von Garderoben oder anderen persönlichen Gegenständen der Kinder.
  11. Die monatlichen Beiträge entnehmen Sie bitte der „Anmeldung“.

    Für jedes weitere Kind, das gleichzeitig die Kernzeitbetreuung besucht,
    gewähren wir 20 % Rabatt. Das Mittagessen ist von diesem Rabatt ausgenommen.

    Die Beiträge sind durchgehend während 11 Monate des Schuljahres (September bis Juli) zu entrichten. Die Beiträge werden zum 5. des Folgemonats abgebucht. 

  12. Die kurzfristige einmalige Nutzung der Kernzeiten „Morgen“ und „Nachmittag“ ohne feste Anmeldung ist nach Absprache mit der Kernzeitbetreuung möglich und kostet jeweils 2,00 €. Der Beitrag wird von Ihrem Konto eingezogen. 
  13. Ohne Regeln funktioniert die Kernzeitbetreuung leider nicht.

    Aus diesem Grund müssen die Kinder die Kernzeitregeln einhalten.
    Ebenfalls gilt in der Kernzeitbetreuung auch die Schulordnung.
    Bei Verstößen werden die Eltern von den Betreuerinnen zu einem Gespräch aufgefordert.

    Bei wiederholten Verstößen gegen die Regeln können die Kinder aus dem Verein und somit auch aus der Kernzeit ausgeschlossen werden.

  14. Stundenplanänderungen müssen den Betreuerinnen der Kernzeit mitgeteilt werden.
  15. Voraussetzung zur Kernzeitbetreuung ist die Mitgliedschaft beim MIKI Förderverein Grundschule Mittelstadt e.V.  
  16.  Aus datenschutzrechtlichen Gründen weisen wir Sie darauf hin, dass wir Ihre Daten auf dem PC speichern.
  17. Die Kernzeitbetreuung ist von 7.00 Uhr bis 8.30 Uhr und von 12.15 Uhr bis 16.30 Uhr, Freitags nur bis 13.00 Uhr, unter folgender Handy-Nummer erreichbar:

    0172 / 48 65 336 oder oder per E-Mail: kerni-miki@gs-mittelstadt.de

Hier finden Sie die Kernzeitregeln als PDF-Dokument